Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zweckverbands vhs Ammersee West

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Alle Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen (z. B.Studienreisen), sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.
(3) Falls in den Regelungen dieser AGB die weibliche oder die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle anderen (auch juristischen) Personen (m/w/d).
(4) Ist in der Ankündigung nichts anderes vermerkt, erfordern alle Veranstaltungen der vhs eine Anmeldung in den Geschäftsstellen der vhs. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Webseite der vhs erfolgen. Eine Anmeldung im Kurs oder bei der Kursleitung ist nicht möglich, es sei denn, die Teilnehmenden tragen sich in eine Wiederanmeldeliste ein oder melden sich über einen personalisierten Weitermeldecode eigenständig weiter.

2. Anmeldung/Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

(1) Der Veranstaltungsvertrag (die Anmeldung) kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass eine vierzehntägige Frist verstreicht, ohne dass die vhs die Anmeldung abgelehnt hat. Kursleitungen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
(2) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (1) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen des Absatzes (3) nicht berührt. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Die vhs speichert den Vertragstext bei Online-Anmeldungen. Teilnehmende haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.

3. Teilnehmende

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags (der Anmeldung) werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und den Anmeldenden (Teilnehmenden) begründet. Teilnehmende können das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die dritte Person gelten sämtliche die Teilnehmenden betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten (z. B. Vortragskarte) auszugeben. In einem solchen Fall sind Teilnehmende verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von Teilnehmenden zu vertretenden Gründen nicht, können Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt und Veranstaltungstermin

(1) Das Veranstaltungsentgelt (die Kursgebühr) wie auch Veranstaltungstermin und Dauer des Kurses ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Bei Kursen, die länger als 5 Wochen dauern, kann eine Probestunde belegt werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen dies in der Ankündigung ausgeschlossen ist. Die Belegung einer Probestunde ist nur am ersten Seminartag möglich. Teilnehmende müssen bei der Anmeldung angeben, dass sie eine Probestunde buchen möchten. Wenn sie sich nach der ersten Seminarstunde entscheiden, weiter an dem Kurs teilzunehmen und sich nicht in den Geschäftsstellen der vhs abmelden, wird die normale Kursgebühr fällig. Wenn sie sich vor der zweiten Seminareinheit in den vhs-Geschäftsstellen vom Kurs abmelden, die Probestunde ist kostenfrei. An- und Abmeldungen können nur über die vhs-Geschäftsstellen erfolgen
(4) Wer eine für die Dauer des Kurses gültige Sozialcard des Landkreises Landsberg am Lech besitzt, erhält 50 Prozent Ermäßigung auf die Kursgebühr, es sei denn, es ist in der Kursankündigung etwas anderes vermerkt.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht für alle Veranstaltungen kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte angekündigte Kursleitung durchgeführt wird. Es sei denn, Teilnehmende haben erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Kursleitung.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen Feiertagen und in den bayerischen Schulferien finden keine Veranstaltungen statt, es sei denn, es ist in der Ankündigung etwas anderes vermerkt.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Wird die Mindestteilnehmerzahl im Kurs nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen Teilnehmenden hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt (die Gebühr) für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten berechnet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Teilnehmende unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Teilnehmende ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird die Teilnehmenden über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 14 Werktagen erstatten.
(4) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB aus wichtigen Gründen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw.
Veranstaltungsbetriebes durch Lärm und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches
Verhalten, 
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitungen, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• beachtliche Verstöße gegen die jeweilige Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs Teilnehmende auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch Teilnehmende

(1) Teilnehmende können bis 12 Werktage vor Kursbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der erste Kurstag zählt hierbei nicht mit.
(2) Teilnehmende können bis 6 Werktage vor Kursbeginn (der erste Kurstag zählt hierbei nicht mit) vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 6,00 EUR fällig. Danach ist die gesamte Kursgebühr fällig. Nach Rücksprache mit der vhs-Verwaltung kann eine Ersatzperson gestellt werden.
(3) Teilnehmende sind damit einverstanden, dass bei Prüfungen, Kursen mit vorgezogenem Anmeldeschluss, bei Veranstaltungen mit einem externen Veranstalter sowie bei allen Kursen, bei denen dies im Ankündigungstext vermerkt ist, gesonderte Rücktrittsbedingungen gelten.
(4) Bereits entstandene Auslagen (z. B. Materialgeld oder bestellte Tickets) werden nicht erstattet. Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der vhs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben Teilnehmende die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Gebühren für die bereits erbrachten Teilleistungen werden jedoch zur Zahlung fällig.
(6) Teilnehmende können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt (die Gebühr) nach den bereits durchgeführten Unterrichtseinheiten berechnet. Das gilt dann nicht, wenn der Besuch der bisherigen Unterrichtseinheiten für Teilnehmende wertlos ist.
(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(8) Machen Teilnehmende von einem ihnen zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so haben sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
(9) Können Teilnehmende aus gesundheitlichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, stellt die vhs nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Gutschrift über die anteiligen Kursgebühren aus. Für die Berechnung der anteiligen Gebühr ist das Eingangsdatum der Bescheinigung bei der vhs maßgeblich. Alle Unterrichtseinheiten vor Eingang der ärztlichen Bescheinigung bei der vhs können bei der Gutschrift nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich. Die Gutschrift ist drei Jahre gültig, nicht übertragbar und wird mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.
(10) Abmeldungen können nur über die Geschäftsstellen der vhs erfolgen. Kursleitungen sind zur Annahme von Abmeldungen nicht berechtigt. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

8. Teilnahmebescheinigungen

(1) Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 Prozent der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen, die den Teilnehmenden vorher mitgeteilt werden.


Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen:


Probestunde:
Bei Kursen, die länger als 5 Wochen dauern, kann eine Probestunde belegt werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen dies in der Ankündigung ausgeschlossen ist. Die Belegung einer Probestunde ist nur am ersten Seminartag möglich. Teilnehmende müssen bei der Anmeldung angeben, dass sie sich nur für eine Probestunde anmelden möchten. Melden sie sich vor der zweiten Seminareinheit nicht ab, wird dies als Annahme der Buchung für den gesamten Kurs betrachtet und die ausgeschriebene Kursgebühr fällig, unter Anrechnung der Probestunde. Möchten Sie nicht weiter am Kurs teilnehmen, müssen Sie sich vor der zweiten Seminareinheit in den vhs-Geschäftsstellen vom Kurs abmelden, die Probestunde ist kostenfrei. 

Stornierung:
Bis 12 Werktage vor Kursbeginn kann man kostenlos und zwischen dem 11. und 6. Werktag vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 6,00 € vom Vertrag zurücktreten. (Der erste Kurstag zählt jeweils dabei nicht mit). Danach ist die komplette Kursgebühr zur Zahlung fällig. Stornierungen müssen immer in schriftlicher Form am die vhs Verwaltung erfolgen. Nach Rücksprache mit der vhs-Verwaltung kann eine Ersatzperson gestellt werden.

Nicht-Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen:
Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stellt die vhs eine Gutschrift über die anteiligen Kursgebühren aus. Für die Berechnung der anteiligen Gebühr ist das Eingangsdatum der Bescheinigung bei der vhs maßgeblich. Alle Unterrichtseinheiten vor Eingang der ärztlichen Bescheinigung bei der vhs können bei der Gutschrift nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich. Die Gutschrift ist drei Jahre gültig, nicht übertragbar und wird mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.

Teilnahmebestätigungen:
Können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 Prozent der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen.


Utting, den 15.07.2025

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