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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Zweckverbands Volkshochschule Ammersee West

Über die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zweckverbands vhs Ammersee West informieren wir hier.
 

Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen:


Probestunde:
Bei Kursen, die länger als 8 Wochen dauern, kann eine Probestunde belegt werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen dies in der Ankündigung ausgeschlossen ist. Die Belegung einer Probestunde ist nur am ersten Seminartag möglich. Teilnehmende müssen bei der Anmeldung angeben, dass sie sich nur für eine Probestunde anmelden möchten. Melden sie sich vor der zweiten Seminareinheit nicht ab, wird dies als Annahme der Buchung für den gesamten Kurs betrachtet und die ausgeschriebene Kursgebühr fällig, unter Anrechnung der Probestunde. Möchten sie nicht weiter am Kurs teilnehmen, müssen sie sich vor der zweiten Seminareinheit in den vhs-Geschäftsstellen vom Kurs abmelden, die Probestunde wird mit 6,00 € berechnet.

Stornierung:
Bis 12 Werktage vor Kursbeginn kann man kostenlos, bis 6 Werktage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 5,00 € vom Vertrag zurücktreten. (Der erste Kurstag zählt dabei nicht mit). Danach ist die komplette Kursgebühr zur Zahlung fällig. Stornierungen müssen immer in schriftlicher Form in den vhs-Geschäftsstellen erfolgen. Nach Rücksprache mit der vhs-Verwaltung kann eine Ersatzperson gestellt werden.

Nicht-Teinahme aus gesundheitlichen Gründen:
Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stellt die vhs eine Gutschrift über die anteiligen Kursgebühren aus. Für die Berechnung der anteiligen Gebühr ist das Eingangsdatum der Bescheinigung bei der vhs maßgeblich. Alle Unterrichtseinheiten vor Eingang der ärztlichen Bescheinigung bei der vhs können bei der Gutschrift nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich. Die Gutschrift ist drei Jahre gültig, nicht übertragbar und wird mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.

Teilnahmebestätigungen:
Können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 Prozent der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen.

 

Utting, den 01.03.2023