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Erben und verschenken:

Was steuerrechtlich optimiert werden kann

Diese Veranstaltung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StmUV) gefördert.



Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist ein breites Feld. Jede Privatperson und jeder Unternehmer muss Erwerbe, die der Erbschaft- und Schenkungssteuer unterliegen, binnen einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Anzeigepflicht kann sogar Personen betreffen, die für einen anderen handeln (müssen): gesetzliche Vertreter oder Verfügungsberechtigte. Der Vortrag beschäftigt sich mit den notwendigen steuerlichen Pflichten, den Steuersparmöglichkeiten, stellt die Freibeträge vor, zeigt auf, wie eine Immobilie steuerfrei übertragen werden kann und klärt auf, was ein steuerbefreites Familienheim ist. Einblicke in (steuerlich motivierte) Nachfolgeplanung, Möglichkeiten einer Familiengesellschaft und steueroptimierte Ausschlagung/Annahme runden das Themengebiet ab. Die Teilnehmenden können natürlich Fragen stellen, der Kurs beinhaltet jedoch keine individuelle Steuerberatung. Der Kursleiter ist Diplom-Kaufmann und Steuerberater.

Kurs abgeschlossen

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Ort

Utting, Bürgertreff, Bahnhofstr. 31, Saal

ist barrierefrei